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Schwammbekämpfung
 
Schwammbekämpfung
Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrymans) ist ein holzzerstörender Pilz. Neben dem Braunen Kellerschwamm (Coniophora puteana) ist er ein Hauptverursacher für Schäden durch Schwammbefall in Gebäuden. Der Hausschwamm befällt bevorzugt verbautes Holz und benötigt ein feuchtes und nicht zu kühles Milieu zum Wachstum. Der Pilz kann Mauerwerk, Putz und älteren Beton durchwachsen. Die Fruchtkörper finden sich typischerweise auf Mauerwerk.
 
Schadensbekämpfung und -Vorbeugung
Der Befall mit Echten Hausschwamm ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Er ist ein schwerer Baumangel nach BGB. Nach DIN 68 800-4 ist der Befall und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch Sachkundige auch Sanierungsvorschläge erarbeitet. Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen (Sachkundige) durchzuführen. Die DIN 68 800, Teil 4 (Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten) in Verbindung mit dem WTA-Merkblatt "Hausschwamm Der Echte" gibt Sanierungsempfehlungen. Die Überwachung dieser Arbeiten sollte ebenfalls durch einen Sachkundigen erfolgen. Der Echte Hausschwamm ist der mit Abstand am schwierigsten zu bekämpfende holzzerstörende Pilz, da er auch relativ trockenes Holz befallen kann und auch Mauerwerk durchwächst. Umstritten ist, ob Luftzug das Wachstum unterbricht. Der Pilz braucht eine bestimmte, wenn auch geringe Feuchtezufuhr, dann wächst er jedoch manchmal sehr schnell, meist unerkannt und unbemerkt. Die Pilzreste können viele Jahrzehnte auch in trockenem Zustand überdauern. Die Sanierung muss mit einer Trockenlegung von Mauerwerk und Holzkonstruktion einhergehen und kann deshalb umfänglich werden. So müssen häufig befallene Holzteile in der Längsachse mit 1 Meter Sicherheitsabstand vom letzten erkennbaren Befall gesund geschnitten werden. Bei fortgeschrittenem Befall bleibt oft nur der Austausch der gesamten Holzkonstruktion. Zudem ist auch (durchwachsenes) Mauerwerk sachgerecht zu sanieren. Hierzu gehört z. B. Putz abschlagen, Fugen auskratzen, Mauerwerk abflammen. Zudem kommt noch die eigentliche chemische Schutzbehandlung. In der Regel reicht eine oberflächliche Behandlung nicht aus, so dass Injektageverfahren zur Anwendung kommen. Dabei wird ein bauaufsichtlich zugelassenes Holzschutzmittel (Zulassung zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk) in das befallene Mauerwerk injiziert. (Quelle: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie).
Durch regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter wird die, in der DIN 68 800, Teil 4 geforderte Qualifikation durch den "Sachkundenachweis für bekämpfende Holzschutzmaßnahmen"" nachgewiesen.